AVB Televic

Verkaufsbedingungen Televic 

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten nur für die Kunden der Unternehmen Televic Group NV, Televic Healthcare NV, Televic Conference NV, Televic Rail NV und Televic Education NV. Um die Verkaufsbedingungen der anderen Televic-Unternehmen anzufordern, kontaktieren Sie uns bitte. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Option: Unsere Angebote sind für eine maximale Laufzeit von 2 Monaten gültig. 

2. Unsere Vertreter sind nicht befugt, in unserem Namen Verpflichtungen einzugehen. 

3. Preise: Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise für die Lieferung von Materialien aus unserem Lager oder aus unseren Werkstätten als Nettopreise. 

4. Sitz: Alle unsere Verkäufe gelten als abgeschlossen in 8870 Izegem, Belgien. 

5. Preiserhöhungen: Im Falle von Lohnerhöhungen oder einer Erhöhung der Rohstoffpreise behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise im Laufe der Vertragslaufzeit zu erhöhen. 

6. Lieferfristen: werden nur als Richtwerte angegeben und sind nach Möglichkeit einzuhalten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, ist keine Entschädigung für verspätete Lieferung geltend zu machen. 

7. Mahnungen und Garantie: Die Ware gilt stets als in unseren Werkstätten angenommen und gilt bei Abtransport als endgültig erworben. Wir gewähren eine einjährige Garantie für etwaige Herstellungsmängel auf unsere Lieferungen, mit der Maßgabe, dass diese Garantie auf den kostenlosen Ersatz des defekten Elements in unseren Werkstätten beschränkt ist und dies in das Eigentum des Lieferanten übergeht. Auch bei schwerwiegenden Fehlern können keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. 

8. Verpackung und Versand: Alle Transporte erfolgen auf Gefahr des Käufers, auch bei Franko-Versand. Bei Beschädigung oder Verlust von Waren hat der Käufer seine Rechte gegenüber dem Transportunternehmen auszuüben. Die Lieferung am Standort, unabhängig davon, ob es sich um eine Franko-Zustellung handelt oder nicht, erfolgt per Lastkraftwagen an einem Ort, der für diese Fahrzeuge zugänglich ist. 

9. Montage: Die Materialien können von uns am Lieferort auf Kosten des Käufers montiert werden. Dieser stellt dem Lieferanten alle hierfür erforderlichen Ressourcen und Werkzeuge zur Verfügung. Dem Montagepersonal muss vom Lieferanten ein sicherer Raum zur Verfügung gestellt werden, in dem Werkzeuge und Kleinteile gelagert werden können. Dieser Raum darf nicht feucht sein und muss ausreichend warm und beleuchtet sein. Bei vertraglicher Montage werden alle Mehrkosten aufgrund von Verzögerungen, die außerhalb des Lieferumfangs des Lieferanten liegen, z. B. Verzögerungen bei der Fertigstellung der Räume, der Fundamente, der Materialbereitstellung, etc., zusätzlich zu den verabredeten Preisen in Rechnung gestellt. Wir haften nicht für Schäden, die durch die Montage entstehen, auch nicht bei grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder der von uns mit der Montage beauftragten Partei. 

10. Unfälle und Versicherungen: Bei Unfällen, die sich jederzeit und unter allen Umständen ereignen könnten, ist die Verantwortung des Lieferanten auf seine eigenen Mitarbeiter und das gelieferte Material beschränkt. Der Lieferant lehnt jede Verantwortung für Unfälle ab, die während der Montage bei der Installation für den Käufer auftreten könnten. Dieser muss seine Ausrüstung ab der Verbringung gegen Feuer und Diebstahl versichern. 

11. Rechnungen: Alle laufenden oder zukünftigen Steuern gehen zulasten des Käufers. 

12. Zahlung: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Zahlungen per Banküberweisung auf unsere Konten zu leisten: 

  • Televic Group NV: IBAN BE89 5522 9759 0085 

  • Televic Healthcare NV: IBAN BE30 5645 1416 0311 

  • Televic Conference NV: IBAN BE19 5645 1416 0412 

  • Televic Rail NV: IBAN BE08 5645 1416 0513 

  • Televic Education NV: IBAN BE51 0688 9472 1862 

SWIFT GKCC BE BB, und zwar spätestens am Tag des Rechnungsablaufs und ohne dass wir Mahnungen oder Kontoauszüge versenden müssen. Kommt es bei einem Liefer- oder Inbetriebnahmeprozess zu Verzögerungen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, verpflichtet sich der Käufer, die Zahlungen entsprechend den ihm in unseren Werkstätten zur Verfügung gestellten Materialien zu leisten. Bei Nichtzahlung bis zum Ablaufdatum werden die geschuldeten Beträge rechtmäßig und ohne vorherige Ankündigung um Verzugszinsen von 12 % pro Jahr erhöht. Darüber hinaus ist bei Nichtzahlung am Ablaufdatum auch eine Entschädigung geschuldet; diese wird auf 10 % des Rechnungsbetrages mit einem Minimum von 49,60 EUR und einem Maximum von 1.487,40 EUR festgesetzt. 

13. Stornierung: Alle Bestellungen können vom Verkäufer rechtmäßig storniert werden. Bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen durch den Käufer, insbesondere bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, kann der Verkäufer vom Käufer Schadenersatz verlangen, wenn hierfür ein Grund vorliegt. Grundsätzlich berechtigt uns jede Änderung der Vermögenslage oder der Bonität des Käufers, wie z. B. eine Gläubigervereinbarung, Konkurs, Zahlungsverzug nach Ablaufdatum, Proteste, etc., Bestellungen oder den Saldo der Bestellungen unverzüglich zu stornieren oder diesbezüglich entsprechende Garantien zu verlangen. 

14. Eigentumsbedingungen: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Risiken gehen zulasten des Käufers, sobald die Ware unsere Werkstätten verlassen hat. Alle gezahlten Vorschüsse können als Entschädigung und Zinsen angesehen werden. 

15. Höhere Gewalt: Vorfälle höherer Gewalt entbinden uns rechtmäßig, ohne dass eine Entschädigung geschuldet wird, von der Verpflichtung zur Erfüllung laufender Bestellungen oder vereinbarter Lieferbedingungen ab dem Tag des jeweiligen Ereignisses. Unter höherer Gewalt ist jede unvorhergesehene Situation zu verstehen, die die Erfüllung unserer Verpflichtungen verhindert. 

16. Härtefallklausel: Härtefälle entbinden uns rechtmäßig, ohne dass eine Entschädigung geschuldet wird, von der Verpflichtung zur Erfüllung laufender Bestellungen oder vereinbarter Lieferbedingungen ab dem Tag des jeweiligen Ereignisses, es sei denn, es besteht eine einvernehmliche Vereinbarung zur Änderung der laufenden Bestellungen oder der vereinbarten Bedingungen. Unter Härtefällen sind zu verstehen: Ereignisse, die die Erfüllung unserer Verpflichtungen behindern oder verteuern, sodass der Saldo des Vertrages unzumutbar beeinträchtigt wird. Unter Härte versteht man Umstände wie: Feuer, Überschwemmungen, Maschinenausfall, Mangel an Brennstoff oder Strom, Kriege im In- und Ausland, die die Bereitstellung von Rohstoffen behindern, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Unterbrechungen der Eisenbahntransportsysteme, Wasserstraßen oder Straßen – also alles, was die Produktion oder den Versand erschweren oder behindern könnte. 

17. Streitigkeiten und Recht: Um berücksichtigt zu werden, müssen alle Streitigkeiten innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung schriftlich an uns gerichtet werden. Unsere Verantwortung beschränkt sich darauf, defekte Komponenten auszutauschen. Die in unseren Werkstätten angegebenen Mengen sind die einzigen Mengen, die bei der Erstellung von Accounts berücksichtigt werden. Materialien dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung an uns zurückgegeben werden. Alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, werden nur vom Gericht in Kortrijk beigelegt, ungeachtet anderslautender Bedingungen. Es gilt belgisches Recht. Die Annahme von Bargeld, Schecks usw. zur Zahlung bezieht sich nicht auf Abweichungen in Bezug auf diese Klausel. 

18. Änderungen: Änderungen eines der vorgenannten Artikel haben keine weiteren Auswirkungen auf andere Bedingungen. Jede Änderung muss in einer schriftlichen Klausel festgehalten werden. 

19. Annahme unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen: Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Kaufverträge. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer Kenntnis davon genommen hat und damit diese Verkaufsbedingungen akzeptiert. Etwaige widersprüchliche Bestimmungen, die der Käufer einseitig (z. B. auf seinem Bestellformular) darlegt und die von uns nicht ausdrücklich akzeptiert werden, bleiben unberücksichtigt und finden auf den jeweiligen Vertrag keine Anwendung.